Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Leserer Schallschutz GmbH – nachfolgend Auftragnehmer (AN) – und ihren Kunden – nachfolgend Auftraggeber (AG) bzw. Kunde – über Lieferungen und Leistungen im Bereich Trockenbau, Schallschutz, Brandschutz und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine Person oder Gesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei bestimmten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern), werden wir Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts gesondert informieren und – wo erforderlich – eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Grundsätzlich haben Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Details dazu erhältst du gegebenenfalls im konkreten Vertrag bzw. unserer separaten Belehrung.

3. Vertragsabschluss

3.1. Angebote des AN: 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest gültiges Angebot bezeichnet sind. Das heißt, der Vertrag kommt nicht schon durch eine Anfrage oder ein Angebot zustande, sondern erst durch beiderseitige Einigung. Technische Änderungen oder Anpassungen im Zuge des Fortschreitens eines Projekts bleiben vorbehalten, soweit sie für den AG zumutbar sind.

3.2. Bestellung des AG: 

Die Auftragserteilung durch den Kunden kann schriftlich, in Textform (E-Mail) oder mündlich erfolgen. Sie gilt rechtlich als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss gegenüber dem AN. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.

3.3. Vertragsschluss: 

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir (AN) die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung) oder mit der Ausführung der Leistung beginnen. Schweigen von unserer Seite stellt keine Annahme dar. Weicht unsere Auftragsbestätigung inhaltlich von der Bestellung ab, liegt darin ein neues Angebot – der Vertrag kommt in diesem Fall nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

3.4. Nebenabreden: 

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind im Vertragstext bzw. in unserer Auftragsbestätigung vollständig dokumentiert. Mündliche Absprachen oder Zusagen, die von unserer Auftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Preise: 

Unsere Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Lager/Standort AN. Kosten für Versand, Transport oder besondere Verpackung werden gesondert berechnet, falls anfallend. Angebote an Verbraucher weisen Endpreise inklusive Umsatzsteuer aus. Sollte im Einzelfall ein Pauschalpreis vereinbart sein, umfasst dieser die im Angebot oder Vertrag beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen oder vom Kunden veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet (siehe Punkt 5.2).

4.2. Zahlung: 

Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, sofern er nicht bezahlt hat. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3. Abschlagszahlungen: 

Bei umfangreicheren Projekten sind wir berechtigt, abschlagsweise Teilzahlungenentsprechend dem Fortschritt der Leistungserbringung zu verlangen. Etwaige Abschlagszahlungsmodalitäten werden im Angebot/Vertrag vereinbart. Falls nicht, können wir nach § 632a BGB angemessene Abschläge fordern.

4.4. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung: 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

4.5. Eigentumsvorbehalt: 

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des AN. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändungen) hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.

5. Ausführung der Leistungen

5.1. Ausführungsfristen: 

Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine beginnen erst zu laufen, sobald alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht hat (z.B. Bereitstellung von Plänen, Freigaben, gegebenenfalls Anzahlung). Fälle höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. extreme Witterung, Streiks, Lieferverzögerungen bei Baumaterial), verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Wir informieren den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.

5.2. Änderungswünsche und Zusatzleistungen: 

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Leistungsänderungen oder treten während der Bauausführung zusätzliche notwendige Arbeiten zutage, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, so ist vor deren Ausführung eine Anpassung von Vertrag und Vergütung zu vereinbaren. Soweit möglich, werden wir dem Kunden vorab ein Nachtragsangebot mit Beschreibung der Zusatzleistung und Preis unterbreiten. Kommt keine Einigung zustande, sind wir berechtigt, die Änderung abzulehnen, soweit sie für die Vertragsdurchführung nicht unerlässlich ist.

5.3. Mitwirkung des Kunden: 

Der Kunde hat uns alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Pläne, statische Berechnungen, Angaben über verdeckte Leitungen/Installationen etc.). Er sorgt dafür, dass unsere Mitarbeiter freien Zugang zur Baustelle haben und die Arbeiten ungehindert durchführen können. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, können vereinbarte Fristen entsprechend verlängert und Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

5.4. Gefahrübergang: 

Die Gefahr etwaiger Beschädigung oder Verlust der von uns eingebrachten Materialien geht – sofern der Kunde Unternehmer ist – mit Übergabe/Einbau auf den Kunden über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Abnahme der Leistung über (siehe Punkt 6). Werden Materialien vom Kunden gestellt, trägt dieser die Verantwortung für deren Eignung und rechtzeitige Bereitstellung.

6. Abnahme der Leistung

6.1. Abnahmepflicht: 

Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Werkleistung abzunehmen, sofern kein erheblicher Mangel vorliegt. Eine formelle Abnahme (gemeinsame Begehung mit Protokoll) ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt; andernfalls genügt auch die konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme des Werkes.

6.2. Abnahmeerklärung: 

Wird im Abnahmeprotokoll nichts Abweichendes vermerkt, gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. Etwaige noch ausstehende Restarbeiten oder kleinere Mängel werden von uns schnellstmöglich behoben. Diese berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

6.3. Abnahmeverzug: 

Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund trotz fertiggestellter Leistung, so gilt die Leistung 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen. Außerdem tritt durch eine nicht gerechtfertigte Verweigerung der Abnahme die Gefahrübergang auf den Kunden ein.

6.4. Wirkung der Abnahme: 

Mit erfolgter Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über (sofern nicht schon vorher geschehen, vgl. 5.4). Zugleich beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

7. Gewährleistung (Mängelhaftung)

7.1. Mängelansprüche: 

Im Falle von Mängeln an unserer Werkleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach BGB zu. Das bedeutet: Ist der Kunde Verbraucher, leisten wir zunächst Nacherfüllung(Mangelbeseitigung oder Neuleistung, nach unserer Wahl). Schlägt diese fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde den Preis mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

7.2. Gewährleistungsfrist: 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Verbraucher 2 Jahre ab Abnahme der Werkleistung, für Bauwerke und Arbeiten an einem Grundstück 5 Jahre ab Abnahme (gem. § 634a BGB). Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche abweichend in 1 Jahr, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen. In letzterem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.

7.3. Unternehmer als Kunde – Rügepflicht: 

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind uns daher spätestens 7 Tage nach Ablieferung/Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer-Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung insoweit als mangelfrei genehmigt.

7.4. Kein Mangel: 

Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, oder bei natürlichen Verschleißerscheinungen (z.B. Haarrisse im Putz durch Schwund, die materialtypisch sind). Ebenfalls nicht als Mangel gelten geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maß, die technisch unvermeidbar sind oder der üblichen Toleranz entsprechen.

7.5. Kosten der Nacherfüllung: 

Erfolgt ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorlag bzw. wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir unseren Aufwand ersetzt verlangen.

8. Haftung

8.1. Unbeschränkte Haftung: 

Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haften wir für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, und im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie in allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z.B. nach Produkthaftungsgesetz).

8.2. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: 

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – außer in den in 8.1 genannten Fällen – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

8.3. Haftungsausschluss: 

In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung des AN ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder sonstige Folgeschäden, soweit nicht ausnahmsweise nach 8.2 oder gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.

8.4. Mitverschulden: 

Hat der Kunde durch eigenes Verschulden (z.B. unzureichende Mitwirkung, Verletzung von Hinweis- oder Obhutspflichten) zu einem Schaden beigetragen, ist ein etwaiger Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens zu kürzen.

8.5. Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern: 

Gegenüber Unternehmer-Kunden haften wir für Sachschäden aus einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe von € 50.000 pro Schadensfall. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern wir eine ausdrückliche vertragliche Garantie übernommen haben oder in den Fällen von 8.1.

9. Datenschutz, Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich werdenden geschäftlichen oder technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, Baustellenadressen) nur für Vertragszwecke und nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung sowie der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung notwendig (z.B. an Subunternehmer oder Lieferanten) oder gesetzlich vorgeschrieben.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anwendbares Recht: 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

10.2. Gerichtsstand: 

Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das für unseren Firmensitz zuständige Gericht vereinbart (nach unserer Wahl auch das Gericht am Sitz des Kunden). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.3. Vertragssprache: 

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten wir uns zusätzlich einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut im Zweifel Vorrang.

10.4. Salvatorische Klausel: 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags bzw. dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

(Stand: Oktober 2025)